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JUNI 2011 | 15
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ONLINEZEITUNG: http://aktuell.LmZukunft.at
SEPTEMBER 2011 | 15
VOM ALTER UND CHARAKTER ABHÄNGIG
Mag. Angelika Fehsler-Posset
Rechtsanwältin
www.ra-afp.com
Aufsichtspflicht, die sich nach den kon-
kreten Umständen beurteilt. Kinder sind
auf mögliche Gefahren und unrichtiges
Verhalten aufmerksam zu machen.
Es ist darauf zu achten, dass das Kind
Warnungen versteht und sich dement-
sprechend verhält. Schulkinder sind z.B.
über mögliche Risiken und Gefahren am
Schulweg aufzuklären. Nur wenn sie kör-
perlich und geistig dazu in der Lage sind,
dürfen sie eigenständig zur Schule gehen,
ansonsten sind sie zu begleiten.
Werden Kinder vor Gefahren geschützt
und Schäden, die vom Kind ausgehen
können, unterbunden, ist die Aufsichts-
pflicht erfüllt. Situationen sind nach be-
stem Wissen richtig einzuschätzen. Ent-
scheidend ist, wie eine sorgfältige Person
in der jeweiligen Situation gehandelt hät-
te. Nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht
haftet die Aufsichtsperson für einen da-
durch entstandenen Schaden, während
bei Erfüllung der Aufsichtspflicht keine
Haftung und daher auch kein Anspruch
des Geschädigten auf Schadenersatz be-
stehen. Kinder ab 14 Jahren können sich
aber bereits selbst durch eigenes Verhal-
ten schadenersatzpflichtig machen.
O
b im Kindergarten, in der Schu-
le oder Zuhause, minderjährige
Kinder unter 18 Jahren sind zu
beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht ist
eine Pflicht der Eltern und ein Recht des
Kindes, entsprechend beaufsichtigt und
so vor Gefahren und Schäden bewahrt zu
werden. Sie dient dem Schutz des Kindes
und anderer Personen, denen ein Schaden
durch Kinder zugefügt werden könnte.
AUF MÖGLICHE GEFAHREN AUF-
MERKSAM MACHEN
Die Eltern können die Aufsicht auch an
andere Personen wie z.B. Verwandte,
Freunde, Babysitter oder Pädagogen
übertragen. Eine Person, der die Aufsicht
überlassen wird, muss dazu geeignet und
über besondere Bedürfnisse oder Verhal-
tensmuster des Kindes
informiert sein. Für
die Auswahl der
Aufs i chtsper -
son sind die
Eltern
ver-
antwortlich.
Alter, Reife,
per sön l i che
Eigenschaften
des Kindes, das
Bestehen von Ge-
fahrenquellen und die
Vorhersehbarkeit eines
schädigenden Verhal-
tens beeinflussen die Art
und das Ausmaß der
Wie viel Kontrolle ist nötig?
Haftung und Aufsichtspflicht
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Foto: © Manfred Pfeffer
Foto: © Claudia Paulussen - Fotolia.com