information & verantwortung
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Bürgen ist kein Freundschaftsdienst:
VON BÜRGSCHAFTEN UND ANDEREN BEZIEHUNGSSCHULDEN
Für eine fremde Schuld haften
weil Bürgschaften oft von Frauen unter-
schrieben werden – zurückzugreifen.
Viele Beziehungen oder Freundschaften
sind schon daran zerbrochen, dass ein
Bürge plötzlich zahlen musste. Beim Lei-
sten der Unterschrift war er der Meinung,
dass es sich „eh nur um eine Formsache“
handelt und dass sein Partner, Freund
oder Verwandter alles daran setzen wird,
die Schuld zu begleichen. Banken holen
sich aber dann eine Bürgschaft, wenn sie
nicht sicher sind, ob der Kreditnehmer al-
lein auch in der Lage ist den Kredit zurück
zu bezahlen.
Daher: Hände weg von einer Bürgschaft.
Nein sagen ist allemal besser als das böse
Erwachen, wenn plötzlich der Brief der
Bank ins Haus flattert.
Und wer einen Kredit nur bekommt, wenn
er auch einen Bürgen mitbringt, sollte sich
dieses Geschäft nicht nur zweimal über-
legen, sondern sich fundierte Beratung
holen. Österreichweit stehen dafür die
Schuldenberatungen zur Verfügung.
Peter Kopf
Diplomsozialarbeiter
IfS-Schuldenberatung
Vorarlberg
Foto: © knipsit - Fotolia.com
ONLINEZEITUNG:
DEZEMBER 2012 | 21
info
Unter:
finden Sie die Adressen
aller Schuldenberatungen
Österreichs.
N
eulich während eines Workshops
in einer Berufsschule. In einer
Klasse mit fast ausschließlich
jungen Frauen um die 18 Jahre habe ich
folgendes Beispiel erzählt: „Stellt euch
vor, euer Freund kommt freudestrahlend
nach Hause. Er erzählt mit leuchtenden
Augen vom Superauto, das er gerade
beim Händler entdeckt hat. Die Farbe,
die Ausstattung, die Straßenlage, die
PS, der Sound….Es fehlen nur noch ein
paar Kröten. Aber der Bankberater hat
gemeint, wenn er jemand hat, der mitun-
terschreiben würde….“
Genau zu diesem Zeitpunkt hat eine der
jungen Frauen gerufen: „Hören Sie bitte
auf, ich würde schon unterschreiben!“
Genau darum geht es. Bürgschaften sind
meist „Beziehungsschulden“. Diese wer-
den dann gemacht, wenn sich jemand
besonders verpflichtet fühlt einem ande-
ren einen speziellen Dienst zu erweisen.
Darum werden Bürgschaften vor allem
im Familienverband oder in Beziehungen
eingegangen. Aber Vorsicht: Wenn die
Beziehung in Brüche geht, bleibt die
Bürgschaft bestehen. Ein Paar kann sich
von Tisch und Bett trennen. Nicht aber
von der Bürgschaft oder einem gemein-
sam aufgenommenen Kredit. Häufig
herrscht eine große Unwissenheit darü-
ber, wie lange eine Bürgschaft dauert.
Viele meinen, dass mit der Trennung
oder der Scheidung auch die Bürgschaft
beendet sei. Das ist ein großer Irrtum.
Die Bank hat immer die Möglichkeit auf
den Bürgen – meist ist es eine Bürgin,