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information & kinderrecht 30 Jahre UN Kinderrechtskonvention: ˇ Das Recht auf eine Kindheit 26 | DEZEMBER 2019 Andreas Jagersberger Kommunikation & Advocacy RHEP Bildungsprogramm Caritas Österreich www.caritas.at AM 20. NOVEMBER FEIERTE DIE UN KINDERRECHTSKONVENTION IHREN 30. GEBURTSTAG. EINE WICHTIGE ERRUNGENSCHAFT FÜR KINDER WELTWEIT, DENNOCH BLEIBT VIEL ZU TUN Foto: © pixabay.com K inder genießen heute besonderen Schutz. Sie dürfen Schulen besu- chen und müssen keiner körper- lichen Arbeit nachgehen. Sie sind geschützt vor Ausbeutung und haben das Recht auf freie Entwicklung. Was für uns heute in Europa selbstverständlich klingt, war bis vor nicht allzu langer Zeit noch undenkbar. Zu Beginn der Indus- trialisierung, im späten 18. Jahrhundert, war es etwa üblich, dass Kinder in Fabriken und sogar im Untertagbau ar- beiten mussten. Erst schrittweise wurde dies im Laufe des 19. Jahrhunderts per Gesetz verboten. DAS JAHRHUNDERT DER KINDERRECHTE Alarmiert durch die katastrophale Situ- ation von Flüchtlingskindern nach dem Ersten Weltkrieg legte Eglantyne Jebb, Gründerin des Save the Children Fund, die Children's Charter dem Völkerbund vor. Dieser 1924 als „Genfer Erklärung“ unterzeichnete Text ist das international erste anerkannte Dokument, das Kindern eigenständige Rechte wie den Schutz vor Ausbeutung oder das Recht auf natürliche Entwicklung einräumt. 24 Jahre und ein furchtbarer Weltkrieg vergingen, ehe Kinder- und zuallererst Menschenrechte 1948 wieder internati- onal diskutiert und gestärkt wurden. Die daraus entstandene Allgemeine Erklä- rung der Menschenrechte ist bis heute gültig und zählt zu den größten humani- tären Errungenschaften des 21. Jahrhun- derts. Eine eigene Erklärung der Rechte des Kindes wurde allerdings erst am 20. November 1959 unterzeichnet – der 20. November gilt seither international als Tag der Kinderrechte. DIE UN KINDERRECHTS- KONVENTION 30 Jahre nach der Erklärung der Rechte des Kindes, am 20. November 1989, wurde die „UN-Kinderrechtskonvention“ von der Generalversammlung der Ver- einten Nationen angenommen. Damit erhielten alle Kinder weltweit verbriefte Rechte auf Schutz, Versorgung und Mitbestimmung. Aufgrund der damals wie heute hohen Bedeutung Kindern besondere Rechte zu gewähren zählt die UN Kinderrechtskon- vention zu der mit Abstand von den mei- sten Staaten ratifizierten Konventionen der Geschichte – auch wenn einige der Staaten diese noch nicht verfassungs- rechtlich verankert haben. Zuletzt wurde die Konvention etwa 2015 vom Südsu- dan und Somalia ratifiziert. Damit blei- ben die USA der einzige Staat weltweit, der diesem bedeutenden Dokument bis heute seine Ratifizierung verwehrt. EINE OFT GEBROCHENE KONVENTION So groß der Zuspruch der Staatenge- meinschaft zur Kinderrechtskonvention ist, so häufig wird sie allerdings leider auch missachtet. Dabei sind es bei wei- tem nicht nur Kriege und Katastrophen, die es Kindern unmöglich machen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen - auch in Europa werden laufend Kinderrechte gebrochen. Ein Bericht der National Coa- lition Deutschland hält fest, dass trotz
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