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information & kinderrecht 27 | DEZEMBER 2019 Fotos © Archiv-Caritas Die vier Prinzipien der UN-Kinderrechts- konvention: 1. Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf aufgrund seines Ge- schlechts, der Herkunft, seiner Sprache, der Religion Hautfarbe oder einer Behin- derung benachteiligt werden. 2. Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. 3. D as Recht auf Leben und Entwick- lung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern. 4. Achtung vor der Meinung des Kin- des: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entschei- dungen einbezogen werden. Wirtschaftswachstum und sinkender Arbeitslosigkeit die Kinderarmut seit Jahren ansteigt – und auch in Öster- reich, einem der reichsten Länder der Welt, ist aktuell fast jedes fünfte Kind armutsgefährdet. Die Caritas unterstützt Kinder im In- und Ausland mit dem Anspruch, dass Kinderrechte immer und überall einge- halten werden müssen – besonders in Krisenzeiten. Weitere Informationen zu Kinderpro- jekten der Caritas finden Sie unter: www.caritas.at/kinderrechte

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