LERNEN MIT ZUKUNFT

information & ernährung 33 | DEZEMBER 2019 kunftskennzeichnung aus? Eine Herkunftsangabe ist nur dann auf der Verpackung notwendig, wenn es dazu eine ausdrückliche Verpflichtung gibt oder wenn diese zur Vermeidung von Irreführung erforderlich ist. Für natives Olivenöl, Honig, Fisch, unverar- beitetes Rindfleisch, frisches, gekühltes sowie gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist die Her- kunftsangabe zum Beispiel vorgeschrie- ben. Auch bei frischen Eiern, frischem Obst oder Gemüse sowie bei Biopro- dukten muss die Herkunft angegeben werden. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass man aber beispielsweise bei Obst- und Gemüse immer besser am Produkt direkt nachliest, da oftmals die Tafeln im Supermarkt selbst zu Verwirrtheit führen können! So passiert es beispielsweise häufig bei den Frühkartoffeln, dass österrei- chische Ware mit rot-weiß-roter Fahne auf großen Tafeln angepriesen wird und direkt darunter ägyptische Ware einsortiert wurde. Dies weckt bei vielen Kund*innen Verärgerung, da man heimische Ware kaufen wollte und dann zum falschen Produkt gegriffen hat. Ebenso bei der Eröffnung der Spargel- saison. Hier lohnt es sich genau nachzukontrol- lieren! INFO Welche Früchte wann Saison haben können Sie hier auf der website von „die umweltberatung“ nachlesen. Außer- dem gibt es einen Saisonkalender zum Bestellen: https://www.umweltberatung . at/saisonkalender-obst-und-gemuese

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