Seite 20 - LmZ_0612

Basic HTML-Version

Schulden der Kinder:
Müssen Eltern zahlen?
die Folgen seines Verhaltens nicht spürt,
muss nicht umlernen und sieht keine
Notwendigkeit sein Tun zu ändern. Das
gilt ja nicht nur beim Umgang mit Geld.
Frau Müller ist also gut beraten, wenn sie
Florian klipp und klar sagt, dass sie ihm
nicht schon wieder aus der Klemme hilft.
In diesem speziellen Fall sogar aus Rück-
sicht auf ihre eigene finanzielle Situati-
on. Aber auch unabhängig davon muss
sich Florian daran gewöhnen eigene Lö-
sungen zu suchen und sich nicht immer
auf seine Mutter zu verlassen.
Am besten wird es sein, wenn er sich
Unterstützung bei einer Beratungsstelle
sucht. Das kann eine staatlich anerkann-
te Schuldenberatungsstelle oder eine Ju-
gendberatungsstelle sein.
Die schlechteste Lösung ist es den Kopf
in den Sand zu stecken und zu warten bis
Gras über die Sache gewachsen ist. Das
wird nämlich nicht passieren.
IM FINANZIELLEN RAHMEN IST BEWEGUNG ERLAUBT
information & verantwortung
information &verantwortung
Peter Kopf
Diplomsozialarbeiter
IfS-Schuldenberatung
Vorarlberg
Lernferien mit den Kinderfreunden
pädagogisch wertvoll und trotzdem leistbar!
$QPHOGXQJ XQG ZHLWHUH VSDQQHQGH )HULHQDQJHERWH ¿QGHVW GX
unter
www.noe.kinderfreunde.at/ferienzeit
NIEDERÖSTERREICH
NIEDERÖSTERREICH
F
rau Martha Müller* ist sehr ver-
zweifelt. Ihr 16jähriger Sohn Flori-
an* hat’s nicht so mit einem guten
Umgang mit Geld. Obwohl er als Lehrling
bereits ein eigenes Einkommen hat, ist
er immer wieder pleite. Häufig leiht er
sich von Freunden Geld aus und jetzt hat
er sogar sein Konto bei der Bank über-
zogen. Die Versicherung fürs Moped ist
noch nicht bezahlt und die Rechnung für
die Mopedreparatur noch offen. Bisher
hat Frau Müller solche Zahlungen für ih-
ren Sohn übernommen. Aber jetzt ist sie
selbst in einer finanziellen Notlage und
kann beim besten Willen nicht helfen.
Muss Frau Müller für die Schulden ihres
Sohnes gradstehen?
VERANTWORTUNG SELBST
ÜBERNEHMEN
Grundsätzlich gilt, dass Eltern für die
Schulden ihrer Kinder, auch Minderjäh-
riger (bis 18 Jahre) nicht zur Zahlung
herangezogen werden können, außer
sie haben sich vertraglich, beispielsweise
durch ihre Unterschrift, dazu verpflich-
tet. Freiwillig könnte Frau Müller ihrem
Sohn helfen, verpflichtet ist sie dazu aber
nicht. Und es ist in einem solchen Fall
auch nicht sehr sinnvoll, wenn sie schon
wieder einspringt. Florian gewöhnt sich
nämlich ganz schnell daran, dass er
„munter drauf los“ leben und konsu-
mieren kann und sein Verhalten keine
negative Konsequenz für ihn hat. Wer
(* Namen wurden vom Autor geändert)
Foto: © K.-U. Häßler - Fotolia.com