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Augen auf:
Zu hohe Miete imWiener Altbau?
33 | MÄRZ 2016
MAN KANN SICH ZUR WEHR SETZEN
W
ohnen ist ein Grundbedürfnis.
Deshalb sollte es auch leist-
bar sein. Mieten in Wiener
Altbauwohnungen liegen
im Schnitt um mehr als 50% über dem
gesetzlich zulässigen Mietzins.
Das Mietrechtsgesetz (MRG) schützt
Mieter vor Wuchermietzinsen, indem es
Höchstgrenzen für zulässige Mietzinse
festlegt. Zahlreiche Aufschläge, die von
vielen Mietern bezahlt werden, sind
ungesetzlich und ungerechtfertigt. Dazu
kommt, dass die im Gesetz vorgese-
henen Abschläge (z.B. Befristungsab-
schlag) von Vermietern gerne „verges-
sen“ werden.
Da die Durchsetzung von Rückzahlungs-
ansprüchen vor der Schlichtungsstelle
und erforderlichenfalls vor Gericht
erfolgt, und dabei in den meisten Fällen
die Beiziehung eines Rechtsanwaltes
ratsam ist, woraus sich oft beträchtliche
Kosten ergeben, schrecken zahlreiche
Mieter vor der Durchsetzung ihrer
Ansprüche zurück. Das Risiko, nachher
auf den Gerichts- und Anwaltskosten
sitzenzubleiben, ist vielen Betroffenen
einfach zu hoch.
WAS KANN MAN TUN?
Ein auf dieses Thema spezialisierter
Dienstleister übernimmt den ganzen
Aufwand der Mietzinsüberprüfung
und auch das Risiko der rechtlichen
Rückforderung der zu viel bezahlten
Miete.
www.mietzinsrechner.aterledigt das für
Sie und finanziert gegebenenfalls einen
professionellen Rechtsbeistand bei der
Durchsetzung Ihrer Rechte. Und das
alles ohne Risiko und zusätzliche Kosten
für Sie. Der Mietzinsrechner erhält nur
im Erfolgsfalle einen Anteil an den vom
Vermieter zurückgezahlten Beträgen.
Und so einfach geht es:
1. MIETE PRÜFEN
Der Mietzinsrechner prüft Ihren aktu-
ellen Mietzins und die Erfolgsaussichten
zu viel bezahlte Miete zurück zu bekom-
men. Bei dieser Prüfung fallen keinerlei
Kosten für Sie an. Dabei werden auch
mögliche Verjährungsfristen bereits im
Vorfeld geprüft.
2. WAS LEISTET DER DIENSTLEISTER
Der Mietzinsrechner kümmert sich um
Ihre Mietreduktion und um die Rückzah-
lung der zu viel bezahlten Miete. Dabei
werden alle Verfahrensschritte und
sämtliche Kosten finanziert.
3. IHR VORTEIL
Bei Erfolg bezahlen Sie künftig weniger
Miete und erhalten die zu viel bezahlte
Miete zurück. Nur davon erhält der Miet-
zinsrechner einen Erfolgsanteil.
Natürlich können Sie selbst mit Ihrem
Vermieter bzw. der Hausverwaltung
sprechen und die Rückzahlung der
überhöhten Miete fordern. Sollte er sich
jedoch weigern - und dies tun Vermieter
bzw. Hausverwaltungen in aller Regel,
weil davon ausgegangen wird, dass
der Mieter das Thema nicht vor die
Behörden / Gerichte bringt - haben Sie
den gesamten zeitlichen Aufwand und
tragen zudem das volle Prozessrisiko,
wenn Sie Ihren Anspruch weiterverfol-
gen möchten.
Rudolf-Anton Preyer
Immobilienökonom (IAS)
www.real-contract.atGEWINNERIN
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