Endlich da:
AUCH MENSCHEN OHNE FESTEN WOHNSITZ BEKOMMEN KÜNFTIG EIN KONTO
Ein Konto für alle!
6 | DEZEMBER 2016
Peter Kopf
Geschäftsführer
ifs Schuldenberatung GmbH
Bregenz
www.ifs.atA
m 18. September wurde eine
langjährige Forderung der
Schuldenberatungen nach einem
Basiskonto für alle umgesetzt.
WARUM IST DAS RECHT AUF EIN
BASISKONTO SO WICHTIG?
In Österreich haben etwa 150.000
Erwachsene kein eigenes Girokonto. In
Vorarlberg betrifft das immerhin 6.000
bis 7.000 Menschen. Es gibt viele Grün-
de, warum diese ihr Konto verloren ha-
ben oder keines bekommen. Das Fehlen
eines festen Wohnsitzes, Schulden bei
der Bank, ein Privatkonkurs, der Eintrag
auf einer Warnliste von Wirtschaftsaus-
kunftsdiensten, überzogene Konten, zu
geringes oder ungesichertes Einkommen
können dafür ausschlaggebend sein.
Wer aber in Österreich lebt, braucht ein
Konto. Um Gehalt, Lohn, Pension, Sozi-
alleistungen oder Unterhaltszahlungen
zu bekommen. Oder um Zahlungen wie
Miete oder Strom zu überweisen. Men-
schen ohne Konto haben zudem häufig
Schwierigkeiten einen Arbeitsplatz zu
finden, da viele Firmen das Geld nicht
bar auszahlen. Und zu allem Übel sind
Bargeldüberweisungen ohne Konto auch
noch mit hohen zusätzlichen Kosten ver-
bunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter der ifs Schuldenberatung kennen
solche Situationen aus zahlreichen
Gesprächen und Beratungen. Und sie
wissen, dass Menschen ohne Konto aus
den oben genannten Gründen
häufiger von Armut betroffen sind als an-
dere. Ein Girokonto ist daher ein wichtiger
Baustein, um Armut zu verhindern und zu
bekämpfen.
WAS KOSTET EIN BASISKONTO?
Für die Kontoführung dürfen je nach
Bedürftigkeit zwischen 40 und 80 Euro pro
Jahr berechnet werden. Die genauen Kosten
muss die Bank vor der Kontoeröffnung
bekannt geben.
WAS „KANN“ EIN BASISKONTO?
Es können darauf Überweisungen eingehen,
Überweisungen gemacht und Daueraufträge
eingerichtet werden. Zum Basiskonto gehört
auch eine Bankomatkarte. Damit kann an
jedem Bankomat Geld behoben werden.
Sofern das Konto im Plus ist, denn das Ba-
siskonto kann nicht überzogen werden.
WIE BEKOMME ICH EIN BASISKONTO?
Man kann bei jeder Bank ein Basiskonto er-
öffnen, wenn man noch kein anderes Konto
hat und sich legal in der EU aufhält.
WAS ÄNDERT SICH MIT DEM NEUEN
GESETZ NOCH FÜR BANKKUNDEN?
Auch bei der Eröffnung eines „normalen“
Kontos muss die Bank über die Kontoge-
bühren genau Auskunft erteilen.
Ist das „normale“ Konto im Minus, muss
die Bank mit dem Kunden oder der Kun-
din Kontakt aufnehmen und sie oder ihn
auf die Möglichkeit einer günstigeren
Finanzierung oder einer Schuldenbe-
ratung hinweisen. Ein Kontowechsel
von einer Bank zur anderen ist in
Zukunft viel einfacher möglich.
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