information & gesellschaft
Dipl.-Ing. Alexander Ristic
Internationaler
Regierungsberater
WELCHES REGIERUNGSSYSTEM HABEN WIR IN ÖSTERREICH?
Republik Österreich
Unsere Staatsform:
M
ir wird im Ausland oft die
Frage über die Staatsform
und das Regierungssystem in
Österreich gestellt. Aber was
ist das besondere an Österreich?
In Österreich haben wir als Staatsform
die Bundesrepublik und als Regierungs-
system eine semipräsidentielle repräsen-
tative Demokratie.
Bundesrepublik Österreich heißt, dass
wir einen Bund der 9 Länder (Bundes-
länder) haben. Diese neun Bundesländer
stellen Gebietskörperschaften dar, also
rechtlich eigenständige Gebilde und
bilden damit einen föderalen Staat. Die
Länder haben eigene Landesverfas-
sungen, welche der Bundesverfassung
nicht widersprechen dürfen.
Fünf der neun österreichischen Bun-
desländer, Niederösterreich, Kärnten,
Steiermark, Tirol und Salzburg (als
Erzbistum) sind bereits im Mittel-
alter entstanden. Oberösterreich
wurde unter Joseph II. 1783/84
selbstständig. Vorarlberg war
lange Landesteil Tirols und wur-
de 1861 eigenständig und 1921
kam das Burgenland, das bis
dahin Teil Ungarns war, hinzu.
1922 wurde schließlich Wien von
Niederösterreich getrennt und zum
eigenen Bundesland erklärt.
Eine Republik (von lateinisch res
publica, wörtlich „öffentliche Sache“,
speziell „Gemeinwesen“, „Staat“) ist
nach allgemeinem Verständnis eine
„Staatsform, bei der die Regierenden für
eine bestimmte Zeit vom Volk oder von
Repräsentanten des Volkes gewählt wer-
den“ und in der das Staatsvolk „höchste
Gewalt des Staates und oberste Quelle
der Legitimität ist“. Dieses Verständnis
kombiniert Bedeutungsmerkmale der
Demokratie und der Volkssouveränität.
Ein semipräsidentielles Regierungssy-
stem (oder: gemischt präsidial-parla-
mentarisches Regierungssystem) weist
sowohl Elemente des Parlamentarismus
als auch des Präsidialsystems auf. In
einem Präsidialsystem wird der Staats-
präsident vom Staatsvolk gewählt und
darf die Regierung bilden, ohne Rück-
sicht auf die Zusammensetzung des Par-
lamentes nehmen zu müssen. Dennoch
muss der Präsident mit dem Parlament
zusammenarbeiten, weil es über Gesetze
entscheidet.
Um sowohl den präsidialen als auch
den parlamentarischen Möglichkeiten,
welche die Bundesverfassung bietet,
gerecht zu werden, wird Österreich auch
als „parlamentarische Semipräsidialre-
publik“ bezeichnet.
In der Herrschaftsform der repräsen-
tativen Demokratie (auch indirekte
Demokratie genannt) werden politische
Sachentscheidungen im Gegensatz zur
direkten Demokratie nicht unmittelbar
durch das Volk selbst, sondern durch
Abgeordnete getroffen. Die Volksvertre-
ter werden gewählt und entscheiden ei-
genverantwortlich. Da sie ein Parlament
bilden, nennt man das System häufig
auch parlamentarische Demokratie.
Unsere Staatsform und unser Regie-
rungssystem sind relativ kompliziert und
doch sehr einfach. Eine sehr gute Basis
für unsere Zukunft.
28 | JUNI 2017
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