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information & gesellschaft

Dipl.-Ing. Alexander Ristic

Internationaler

Regierungsberater

WELCHES REGIERUNGSSYSTEM HABEN WIR IN ÖSTERREICH?

Republik Österreich

Unsere Staatsform:

M

ir wird im Ausland oft die

Frage über die Staatsform

und das Regierungssystem in

Österreich gestellt. Aber was

ist das besondere an Österreich?

In Österreich haben wir als Staatsform

die Bundesrepublik und als Regierungs-

system eine semipräsidentielle repräsen-

tative Demokratie.

Bundesrepublik Österreich heißt, dass

wir einen Bund der 9 Länder (Bundes-

länder) haben. Diese neun Bundesländer

stellen Gebietskörperschaften dar, also

rechtlich eigenständige Gebilde und

bilden damit einen föderalen Staat. Die

Länder haben eigene Landesverfas-

sungen, welche der Bundesverfassung

nicht widersprechen dürfen.

Fünf der neun österreichischen Bun-

desländer, Niederösterreich, Kärnten,

Steiermark, Tirol und Salzburg (als

Erzbistum) sind bereits im Mittel-

alter entstanden. Oberösterreich

wurde unter Joseph II. 1783/84

selbstständig. Vorarlberg war

lange Landesteil Tirols und wur-

de 1861 eigenständig und 1921

kam das Burgenland, das bis

dahin Teil Ungarns war, hinzu.

1922 wurde schließlich Wien von

Niederösterreich getrennt und zum

eigenen Bundesland erklärt.

Eine Republik (von lateinisch res

publica, wörtlich „öffentliche Sache“,

speziell „Gemeinwesen“, „Staat“) ist

nach allgemeinem Verständnis eine

„Staatsform, bei der die Regierenden für

eine bestimmte Zeit vom Volk oder von

Repräsentanten des Volkes gewählt wer-

den“ und in der das Staatsvolk „höchste

Gewalt des Staates und oberste Quelle

der Legitimität ist“. Dieses Verständnis

kombiniert Bedeutungsmerkmale der

Demokratie und der Volkssouveränität.

Ein semipräsidentielles Regierungssy-

stem (oder: gemischt präsidial-parla-

mentarisches Regierungssystem) weist

sowohl Elemente des Parlamentarismus

als auch des Präsidialsystems auf. In

einem Präsidialsystem wird der Staats-

präsident vom Staatsvolk gewählt und

darf die Regierung bilden, ohne Rück-

sicht auf die Zusammensetzung des Par-

lamentes nehmen zu müssen. Dennoch

muss der Präsident mit dem Parlament

zusammenarbeiten, weil es über Gesetze

entscheidet.

Um sowohl den präsidialen als auch

den parlamentarischen Möglichkeiten,

welche die Bundesverfassung bietet,

gerecht zu werden, wird Österreich auch

als „parlamentarische Semipräsidialre-

publik“ bezeichnet.

In der Herrschaftsform der repräsen-

tativen Demokratie (auch indirekte

Demokratie genannt) werden politische

Sachentscheidungen im Gegensatz zur

direkten Demokratie nicht unmittelbar

durch das Volk selbst, sondern durch

Abgeordnete getroffen. Die Volksvertre-

ter werden gewählt und entscheiden ei-

genverantwortlich. Da sie ein Parlament

bilden, nennt man das System häufig

auch parlamentarische Demokratie.

Unsere Staatsform und unser Regie-

rungssystem sind relativ kompliziert und

doch sehr einfach. Eine sehr gute Basis

für unsere Zukunft.

28 | JUNI 2017

Foto: ©

pixabay.com