8 | DEZEMBER 2014
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Liegenschaftsübertragungen:
Steuerliche Änderungen
BESCHLUSS PER 01.06.2014
Mag.
a
Angelika
Fehsler-Posset
Rechtsanwältin
www.ra-afp.comF
ür Übertragungen, bei denen
die grundsätzlich mit Ver-
tragsabschluss aufkommende
Steuerschuld entsteht, gilt eine neue
Rechtslage. Die Bemessungsgrundlage
und der Steuersatz sind davon abhän-
gig, ob ein Erwerb im Familienverband,
wozu der Ehegatte, der eingetragene
Partner, der Lebensgefährte, sofern die
Lebensgefährten einen gemeinsamen
Hauptwohnsitz haben oder hatten,
ein Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind,
ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein
Schwiegerkind gehören, stattfindet oder
außerhalb. Übertragungen von Immo-
bilien im genannten Familienkreis sind
nun günstiger, weil in der Regel sowohl
bei entgeltlichen (z.B. Kauf) als auch
bei unentgeltlichen (z.B. Schenkung,
Erbschaft) Vorgängen der dreifache Ein-
heitswert die Bemessungsgrundlage für
die Berechnung der Grunderwerbsteuer
darstellt. Der Steuersatz beträgt 2%.
ONLINEZEITUNG:
http://aktuell.LmZukunft.atUnentgeltliche Übertragungen außer-
halb des genannten Familienverbands
sind hingegen mit höheren Abgaben
verbunden. Ist keine Gegenleistung
vorhanden (Schenkung) oder kann
diese nicht ermittelt werden oder ist die
Gegenleistung geringer als der gemeine
Wert (Verkehrswert) des Grundstückes,
ist der gemeine Wert (Verkehrswert) die
Bemessungsgrundlage; dies gilt auch
bei Erbschaften außerhalb des Fami-
lienverbandes. Der gemeine Wert ist
entweder nachzuweisen (etwa durch ein
Gutachten) oder zumindest glaubhaft zu
machen. Bei Erwerben durch Personen
außerhalb des Familienverbandes ist
bei entgeltlichen Erwerben wie bisher
grundsätzlich die Gegenleistung die
Bemessungsgrundlage. Zur Gegenlei-
stung zählt alles, was der Erwerber des
Grundstückes (oder ein anderer für ihn)
dem Veräußerer (oder einem Dritten) zu
leisten verspricht, um das Grundstück zu
erhalten. Der Steuersatz beträgt unver-
ändert weiterhin 3,5%.
Die Gebühr für die zum Eigentumser-
werb notwendige Eintragung im Grund-
buch beträgt in allen Fällen stets 1,1%
der Bemessungsgrundlage.
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Geduld ist wichtig:
Legasthenie
DAS SCHRECKGESPENST ALLER
ELTERN UND KINDER
Wie jedes Jahr zu Schulbeginn werden
viele Schüler und Eltern mit dem
Thema Legasthenie erstmalig kon-
frontiert. Beide Seiten - Eltern wie
auch Schüler - suchen Rat in diversen
Büchern (oder links). Ist Legasthenie
einmal bestätigt, beharren ehrgeizige
Eltern/Lehrer oft auf ein intensives
Rechtschreibtraining, weil es unsere
leistungsorientierte Gesellschaft so
vorschreibt.
Erfolg stellt sich auf diese Weise je-
doch meist nicht ein, denn legasthene
Schüler sind nicht unintelligent. Fehler
entstehen durch vorübergehende Un-
aufmerksamkeit. Je mehr geübt wird,
desto müder wird der Schüler. Die
Fehler werden eher mehr als weniger
und das Selbstwertgefühl des Schülers
ist im Keller.
Besser ist die Wahrnehmung im
visuellen und akustischen Bereich zu
optimieren beziehungsweise ein Kon-
zentrationstraining. Eine von vielen
Möglichkeiten vor allem die visuelle
Ebene und die Konzentration positiv
zu beeinflussen ist das Erlernen von
Jonglieren. Wissenschaftler haben
herausgefunden, dass regelmäßiges
Jonglieren Substanzen im Gehirn
und Nervenverbindungen verän-
dert.
Wer jetzt auf den Geschmack ge-
kommen ist, dem bietet das Buch
"Ich bin legasthen! Na und?"
nicht nur Einblicke ins Thema
Legasthenie sondern auch eine
Jonglieranleitung zum selber
Lernen.
Mag.
a
Claudia Ertl
Kinderbuchautorin
www.ertl-buch.at