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8 | DEZEMBER 2014

Liegenschaftsübertragungen:

Steuerliche Änderungen

BESCHLUSS PER 01.06.2014

Mag.

a

Angelika

Fehsler-Posset

Rechtsanwältin

www.ra-afp.com

F

ür Übertragungen, bei denen

die grundsätzlich mit Ver-

tragsabschluss aufkommende

Steuerschuld entsteht, gilt eine neue

Rechtslage. Die Bemessungsgrundlage

und der Steuersatz sind davon abhän-

gig, ob ein Erwerb im Familienverband,

wozu der Ehegatte, der eingetragene

Partner, der Lebensgefährte, sofern die

Lebensgefährten einen gemeinsamen

Hauptwohnsitz haben oder hatten,

ein Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind,

ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein

Schwiegerkind gehören, stattfindet oder

außerhalb. Übertragungen von Immo-

bilien im genannten Familienkreis sind

nun günstiger, weil in der Regel sowohl

bei entgeltlichen (z.B. Kauf) als auch

bei unentgeltlichen (z.B. Schenkung,

Erbschaft) Vorgängen der dreifache Ein-

heitswert die Bemessungsgrundlage für

die Berechnung der Grunderwerbsteuer

darstellt. Der Steuersatz beträgt 2%.

ONLINEZEITUNG:

http://aktuell.LmZukunft.at

Unentgeltliche Übertragungen außer-

halb des genannten Familienverbands

sind hingegen mit höheren Abgaben

verbunden. Ist keine Gegenleistung

vorhanden (Schenkung) oder kann

diese nicht ermittelt werden oder ist die

Gegenleistung geringer als der gemeine

Wert (Verkehrswert) des Grundstückes,

ist der gemeine Wert (Verkehrswert) die

Bemessungsgrundlage; dies gilt auch

bei Erbschaften außerhalb des Fami-

lienverbandes. Der gemeine Wert ist

entweder nachzuweisen (etwa durch ein

Gutachten) oder zumindest glaubhaft zu

machen. Bei Erwerben durch Personen

außerhalb des Familienverbandes ist

bei entgeltlichen Erwerben wie bisher

grundsätzlich die Gegenleistung die

Bemessungsgrundlage. Zur Gegenlei-

stung zählt alles, was der Erwerber des

Grundstückes (oder ein anderer für ihn)

dem Veräußerer (oder einem Dritten) zu

leisten verspricht, um das Grundstück zu

erhalten. Der Steuersatz beträgt unver-

ändert weiterhin 3,5%.

Die Gebühr für die zum Eigentumser-

werb notwendige Eintragung im Grund-

buch beträgt in allen Fällen stets 1,1%

der Bemessungsgrundlage.

Geduld ist wichtig:

Legasthenie

DAS SCHRECKGESPENST ALLER

ELTERN UND KINDER

Wie jedes Jahr zu Schulbeginn werden

viele Schüler und Eltern mit dem

Thema Legasthenie erstmalig kon-

frontiert. Beide Seiten - Eltern wie

auch Schüler - suchen Rat in diversen

Büchern (oder links). Ist Legasthenie

einmal bestätigt, beharren ehrgeizige

Eltern/Lehrer oft auf ein intensives

Rechtschreibtraining, weil es unsere

leistungsorientierte Gesellschaft so

vorschreibt.

Erfolg stellt sich auf diese Weise je-

doch meist nicht ein, denn legasthene

Schüler sind nicht unintelligent. Fehler

entstehen durch vorübergehende Un-

aufmerksamkeit. Je mehr geübt wird,

desto müder wird der Schüler. Die

Fehler werden eher mehr als weniger

und das Selbstwertgefühl des Schülers

ist im Keller.

Besser ist die Wahrnehmung im

visuellen und akustischen Bereich zu

optimieren beziehungsweise ein Kon-

zentrationstraining. Eine von vielen

Möglichkeiten vor allem die visuelle

Ebene und die Konzentration positiv

zu beeinflussen ist das Erlernen von

Jonglieren. Wissenschaftler haben

herausgefunden, dass regelmäßiges

Jonglieren Substanzen im Gehirn

und Nervenverbindungen verän-

dert.

Wer jetzt auf den Geschmack ge-

kommen ist, dem bietet das Buch

"Ich bin legasthen! Na und?"

nicht nur Einblicke ins Thema

Legasthenie sondern auch eine

Jonglieranleitung zum selber

Lernen.

Mag.

a

Claudia Ertl

Kinderbuchautorin

www.ertl-buch.at