ONLINEZEITUNG:
D
ie Anzahl jener Menschen, die
aus unterschiedlichen Gründen
Unverträglichkeiten für be-
stimmte Lebensmittel entwickelt haben
ist in den letzen Jahren deutlich ge-
stiegen. Sei es nun eine leichte Unver-
träglichkeit, die Unwohlsein nach dem
Verzehr einer bestimmten Speise nach
sich zieht oder, bei Allergikern, eine
mögliche lebensbedrohliche Reaktion
hervorruft.
Unsere politischen Vertreter in Brüssel
haben dem gestiegenen Informations-
bedarf über bestimmte Inhaltsstoffe in
Lebensmitteln Rechnung getragen und
2011 eine Lebensmittel-Informations-
verordnung (LMIV) erlassen. Brüssel
überlässt es allerdings den einzelnen
Mitgliedsstaaten wie diese Verordnung
auf nationaler Ebene umgesetzt wird.
Das Gesundheitsministerium hat diesen
Sommer die nationale Allergenverord-
nung samt Vorgaben zur Schulung von
im Betrieb zu ernennenden Allergenbe-
auftragten erlassen.
Alle Lebensmittelhändler die Lebensmit-
tel ohne Vorverpackung, also entweder
offen oder weiter verarbeitet an End-
verbraucher anbieten, sind gemäß der
Verordnung ab 13.12.2014 verpflichtet,
Informationen über die allergenen
Zutaten anzugeben. Eine vom Gesund-
heitsministerium erarbeitete Leitlinie soll
die praktische Umsetzung regeln.
Es sind alleine in den österreichischen
Hotel- und Gastronomiebetrieben an
information & wohlbefinden
information & wohlbefinden
SEPTEMBER2014 | 13
die 55.000 Mitarbeiter oder Mitarbei-
terinnen zu schulen. Um dies qualitativ
hochwertig durchführen zu können, hat
der Gesetzgeber eine Übergangsfrist
bis Dezember 2015 bestimmt. Bis dahin
sollte jeder betroffene Betrieb über
einen Allergenbeauftragten verfügen.
Die Europäische Behörde für Lebensmit-
telsicherheit (EFSA) hat eine Liste po-
tentiell allergener Stoffe erarbeitet, das
sogenannte „Verzeichnis von allergenen
Stoffen"
DIESES VERZEICHNIS UMFASST
14 ALLERGENE STOFFE:
1. Glutenhaltige Getreide (d.h. Weizen,
Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Ka-
mut oder deren Hybridstämme)
2. Krebstiere
3. Eier
4. Fische
5. Erdnüsse
6. Sojabohnen
7. Milch und daraus gewonnene Er-
zeugnisse (einschließlich Laktose)
8. Schalenfrüchte, d. h. Mandeln,
Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse,
Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien,
Makadamianüsse und Queensland-
nüsse
9. Sellerie
10. Senf
11. Sesamsamen
12. Schwefeldioxid und Sulphite in
Konzentrationen von mehr als 10
mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt
als SO2
13. Lupinen
14. Weichtiere
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AUCH BEI TAGESAKTUELLEN ANGEBOTEN IST INFORMATION ÜBER
ENTHALTENE ALLERGENE ZU GEBEN
Allergeninformation:
Schulungsnachweise erforderlich
Peter Dobcak, MSc
Obmann der Fachgruppe
Gastronomie im
Wirtschaftsbund Wien
Foto: © BW-Wien
Speisen die genannte allergene
Stoffe enthalten sind besonders
zu kennzeichnen.
In der Praxis werden in einer
Belegspeisekarte die Inhalts-
stoffe aller angebotenen Speisen
angegeben. Wenn ein Gast nun
nachfragt, ob seine gewählte
Speise allergene Stoffe enthält,
kann der dafür geschulte Mitar-
beiter anhand dieser Belegspei-
sekarte Auskunft geben.
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